Rund 50.000 Immobilien kommen Jahr für Jahr unter den Hammer

Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, aber auch Grundstücke, Gewerbeimmobilien und landwirtschaftliche Nutzflächen. Da ist so manches Schnäppchen für Sie dabei, warten Sie nicht, nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Traumhaus günstig zu erwerben!


Wir haben für Sie wichtige Tipps zum Thema "Zwangsversteigerung" zusammengestellt:

  1. So finden Sie geeignete Objekte
  2. Informationen zur Immobilie enthält die Gerichtsakte
  3. Besichtigen Sie das Objekt persönlich
  4. Stellen Sie die Finanzierung sicher
  5. Gehen Sie auf Nummer sicher
  6. Üben Sie das Ersteigern
  7. Entwickeln Sie Ihre Bietstrategie
  8. Taktieren Sie beim Bieten
  9. Nach dem Zuschlag folgt ein Verteilungstermin
  10. Dieses Ausnahmekündigungsrecht hat der neue Eigentümer

 

1. So finden Sie geeignete Objekte

In den Schaukästen der Amtsgerichte, in den Immobilienteilen der Tageszeitungen und im Argetra-Versteigerungskalender Ihrer Region finden Sie interessante Zwangsversteigerungsobjekte.

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2. Informationen zur Immobilie enthält die Gerichtsakte

Zu jedem Objekt liegt bei Gericht ein Gutachten vor. Daraus ergibt sich der amtliche Verkehrswert. Außerdem enthält es Hinweise auf Erträge, Bauschäden und -mängel. Der beiliegende Auszug aus dem Grundbuch verschafft Klarheit über mögliche Belastungen wie Dauerwohnansprüche oder Wegerechte Dritter. Bei Anfragen an das Amtsgericht müssen Sie unbedingt das Aktenzeichen des Objektes anzugeben!

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3. Besichtigen Sie das Objekt persönlich

Gedrucktes kann den persönlichen Eindruck von einer Immobilie nicht ersetzen. Sie sollten deshalb immer interessante Immobilien selbst in Augenschein nehmen Mit Hilfe eines Architekten oder Bauingenieurs können Sie erkunden, ob Grundstück und Gebäude zu ihnen passen. Die Gläubigerbank ist meist bereit, Interessenten einen Termin für die Innenbesichtigung anzubieten.

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4. Stellen Sie die Finanzierung sicher

Als Interessent sollte man rechtzeitig bei der Gläubigerbank erfragen, von welchem Prozentsatz an mit dem Zuschlag gerechnet werden kann. Die Bezahlung erfolgt 4 bis 6 Wochen nach dem Versteigerungstermin. Dann spätestens müssen Sie mit Ihrer Bank die Gesamtfinanzierung geklärt haben. Zehn Prozent des Verkehrswertes werden allerdings schon bei der Versteigerung fällig. Informieren Sie sich über verschiedene Finanzierungsmodelle in unserem "Ratgeber Finanzierung"!

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5. Gehen Sie auf Nummer sicher

Nicht selten wird unmittelbar vor der Versteigerung ein Termin abgesagt. Rufen Sie deshalb vorher beim Amtsgericht an und fragen nach, ob der Termin wirklich stattfindet. Bei Zahlungen des Schuldners oder aus gerichtsinternen Gründen kann ein Termin auch einstweilig oder endgültig aufgehoben werden.

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6. Üben Sie das Ersteigern

Sammeln Sie auf 1 bis 2 "Probeterminen" Erfahrung, bevor Sie selbst Gebote abgeben. Schnuppern Sie die Atmosphäre und studieren Sie die Strategien der erfolgreichen Bieter.

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7. Entwickeln Sie Ihre Bietstrategie

Setzen Sie sich das Gebotslimit deutlich oberhalb einer "Schallgrenze" (z.B. 309 000,-- Euro) und gehen Sie forsch darauf zu. Ungeübte "passen" meist bei 299 000,-- Euro. Wenn Sie die Sicherheitsleistung bezahlen, erwecken Sie den Anschein, dass dies Ihr letztes Geld sei.

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8. Taktieren Sie beim Bieten

Bieten Sie möglichst in krummen Summen und ungleichen Bietschritten, verbergen Sie vor Mitbietern und Bankenvertretern Ihre Gebotsgrenze und irritieren Sie so Ihre Bietkonkurrenz. Der Rechtspfleger wird jedes Gebot akzeptieren. Wenn Sie beim Bieten durch Ihr unorthodoxes Verhalten Mitbieter aus dem Feld schlagen, haben Sie Ihr Ziel erreicht.

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9. Nach dem Zuschlag folgt ein Verteilungstermin

Selbst wenn Sie im Termin Meistbietender geblieben sind, werden Sie erst nach Zustimmung des Gläubigers Eigentümer. Der Zuschlag kann durch den Bankenvertreter sofort bestätigt, aber auch zunächst ausgesetzt werden. Entscheidend dafür ist in der Regel, ob das Versteigerungsergebnis den Vorgaben des Gläubigers entspricht.

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10. Dieses Ausnahmekündigungsrecht hat der neue Eigentümer

Der Erwerber hat das Recht, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages dem Alteigentümer die Nutzung der Immobilie aufzukündigen. Die Kündigung sollte durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden, weil sie dann immer wirksam ist. Wird die Immobilie von einem Mieter genutzt, so gelten die Bestimmungen des Mietrechts. Danach hat der Eigentümer bei Eigenbedarf ein Sonderkündigungsrecht.

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