Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, aber auch Grundstücke, Gewerbeimmobilien und landwirtschaftliche Nutzflächen. Da ist so manches Schnäppchen für Sie dabei, warten Sie nicht, nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Traumhaus günstig zu erwerben!
Wir haben für Sie wichtige Tipps zum Thema "Zwangsversteigerung" zusammengestellt:
In den Schaukästen der Amtsgerichte, in den Immobilienteilen der Tageszeitungen und im Argetra-Versteigerungskalender Ihrer Region finden Sie interessante Zwangsversteigerungsobjekte.
Zu jedem Objekt liegt bei Gericht ein Gutachten vor. Daraus ergibt sich der amtliche Verkehrswert. Außerdem enthält es Hinweise auf Erträge, Bauschäden und -mängel. Der beiliegende Auszug aus dem Grundbuch verschafft Klarheit über mögliche Belastungen wie Dauerwohnansprüche oder Wegerechte Dritter. Bei Anfragen an das Amtsgericht müssen Sie unbedingt das Aktenzeichen des Objektes anzugeben!
Gedrucktes kann den persönlichen Eindruck von einer Immobilie nicht ersetzen. Sie sollten deshalb immer interessante Immobilien selbst in Augenschein nehmen Mit Hilfe eines Architekten oder Bauingenieurs können Sie erkunden, ob Grundstück und Gebäude zu ihnen passen. Die Gläubigerbank ist meist bereit, Interessenten einen Termin für die Innenbesichtigung anzubieten.
Als Interessent sollte man rechtzeitig bei der Gläubigerbank erfragen, von welchem Prozentsatz an mit dem Zuschlag gerechnet werden kann. Die Bezahlung erfolgt 4 bis 6 Wochen nach dem Versteigerungstermin. Dann spätestens müssen Sie mit Ihrer Bank die Gesamtfinanzierung geklärt haben. Zehn Prozent des Verkehrswertes werden allerdings schon bei der Versteigerung fällig. Informieren Sie sich über verschiedene Finanzierungsmodelle in unserem "Ratgeber Finanzierung"!
Nicht selten wird unmittelbar vor der Versteigerung ein Termin abgesagt. Rufen Sie deshalb vorher beim Amtsgericht an und fragen nach, ob der Termin wirklich stattfindet. Bei Zahlungen des Schuldners oder aus gerichtsinternen Gründen kann ein Termin auch einstweilig oder endgültig aufgehoben werden.
Sammeln Sie auf 1 bis 2 "Probeterminen" Erfahrung, bevor Sie selbst Gebote abgeben. Schnuppern Sie die Atmosphäre und studieren Sie die Strategien der erfolgreichen Bieter.
Setzen Sie sich das Gebotslimit deutlich oberhalb einer "Schallgrenze" (z.B. 309 000,-- Euro) und gehen Sie forsch darauf zu. Ungeübte "passen" meist bei 299 000,-- Euro. Wenn Sie die Sicherheitsleistung bezahlen, erwecken Sie den Anschein, dass dies Ihr letztes Geld sei.
Bieten Sie möglichst in krummen Summen und ungleichen Bietschritten, verbergen Sie vor Mitbietern und Bankenvertretern Ihre Gebotsgrenze und irritieren Sie so Ihre Bietkonkurrenz. Der Rechtspfleger wird jedes Gebot akzeptieren. Wenn Sie beim Bieten durch Ihr unorthodoxes Verhalten Mitbieter aus dem Feld schlagen, haben Sie Ihr Ziel erreicht.
Selbst wenn Sie im Termin Meistbietender geblieben sind, werden Sie erst nach Zustimmung des Gläubigers Eigentümer. Der Zuschlag kann durch den Bankenvertreter sofort bestätigt, aber auch zunächst ausgesetzt werden. Entscheidend dafür ist in der Regel, ob das Versteigerungsergebnis den Vorgaben des Gläubigers entspricht.
Der Erwerber hat das Recht, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages dem Alteigentümer die Nutzung der Immobilie aufzukündigen. Die Kündigung sollte durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden, weil sie dann immer wirksam ist. Wird die Immobilie von einem Mieter genutzt, so gelten die Bestimmungen des Mietrechts. Danach hat der Eigentümer bei Eigenbedarf ein Sonderkündigungsrecht.