Gesetze und andere Rechtsvorschriften tragen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung. In der Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.
Die folgenden Empfehlungen sollen dazu führen, ein möglichst einheitliches Verhalten im Schriftverkehr, wie auch in der gesprochenen Sprache zu praktizieren. Ihnen liegen weitgehend bestehende Regelungen bzw. Empfehlungen des Bundes, des Landes oder anderer Städte zugrunde.
Allgemeine Grundsätze
Prinzip des Sichtbar- und Hörbarmachens Dem Prinzip des Sichtbar- bzw. Hörbarmachens entspricht es, in einem Text oder in einer Rede durchgängig weibliche und männliche Personenbezeichnungen zu verwenden. Durch die Verwendung beider Personenbegriffe wird erreicht, dass Frauen und Männer in dem jeweiligen Kontext vorstellbar sind. Wenn durch diese Form die Lesbarkeit in Texten erheblich leidet, sind geschlechtsneutrale Formulierungen der Verwendung von Paarformeln vorzuziehen. In Verbindung mit dem o.a. Prinzip ergibt der Grundsatz der Symmetrie die Forderung nach einer sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Weise, dass das jeweilige Geschlecht erkennbar ist.
Prinzip der Eindeutigkeit Je mehr im Sprachverhalten dazu übergegangen wird, Frauen und Männer bei Personenbezeichnungen ausdrücklich zu benennen bzw. geschlechtsneutrale Ausdrücke zu verwenden, desto größer wird die Gefahr der Unklarheit, wenn von diesem Grundsatz nicht durchgängig Gebrauch gemacht wird. Der wechselnde Gebrauch von weiblichen und männlichen Personenbezeichnungen oder die ausschließlich männlichen, aber in der Bedeutung für beide Geschlechter gemeinten Ausdrücke führen zwangsläufig zu Unklarheiten, die sich gerade die Rechts- und Verwaltungssprache nicht leisten sollte.
Prinzip der Lesbarkeit Im Interesse der Lesbarkeit sollte in geschlossenen Texten auf geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen nur unter der Voraussetzung zurückgegriffen werden, dass an für den Text besonders wichtigen Stellen, mindestens jedoch einmal im Text, die Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher Form verwendet werden; entsprechend dem Prinzip des Sichtbarmachens.
Tipps und Links zur geschlechtergerechten Sprache: