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Aktuelles Gladbeck

Titel
Kreis erweitert Maskenpflicht
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Einleitung
Ab Donnerstag, 11. Februar, gilt auch in Gladbeck eine Erweiterung der Maskenpflicht, die der Kreis Recklinghausen nun in seiner neuen Allgemeinverfügung festgelegt hat.
Haupttext

 Die Verfügung sieht über die allgemeine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und weiteren benannten öffentlichen Parks und Plätzen hinaus eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, sogenannter OP- oder FFP2-Masken, während des Besuchs der Wochenmärkte in Stadtmitte, Zweckel und Rosenhügel sowie innerhalb von Einkaufzentren bzw. Einkaufspassagen auf den öffentlichen Flächen innerhalb der Gebäude vor. In Gladbeck betrifft dies das City-Center (Hochstr. 51-53) sowie das Glückauf-Center (Wilhelmstr. 30). 

Beginndatum
10.02.2021


Veranstaltungstipp

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