Die Verfügung sieht über die allgemeine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und weiteren benannten öffentlichen Parks und Plätzen hinaus eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, sogenannter OP- oder FFP2-Masken, während des Besuchs der Wochenmärkte in Stadtmitte, Zweckel und Rosenhügel sowie innerhalb von Einkaufzentren bzw. Einkaufspassagen auf den öffentlichen Flächen innerhalb der Gebäude vor. In Gladbeck betrifft dies das City-Center (Hochstr. 51-53) sowie das Glückauf-Center (Wilhelmstr. 30).