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Beginndatum
29.03.2012
Titel
Osterfeuer können zu hoher Feinstaubbelastung führen
Einleitung
In den letzten Jahren wurde von den Luftqualitätsmessstationen des Landes Nordrhein-Westfalen an den Ostertagen immer eine zu hohe Feinstaubkonzentrationen in der Luft gemessen, die die zulässigen Tagesgrenzwerte für Feinstaub überschritten. Dies hängt zusammen mit der vielfach zu beobachteten Zunahme an Osterfeuern im Lande NRW.
Haupttext

Die Stadt Gladbeck weist deshalb schon im Vorfeld darauf hin, dass alle Osterfeuer in Gladbeck beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt angezeigt werden müssen. Dazu stehen entsprechende Flyer und Anmeldebögen zur Verfügung.

Das Referat für Umwelt und Lokale Agenda 21 der Stadt Gladbeck macht jedoch darauf aufmerksam, dass nicht an jeder Ecke der Stadt ein Osterfeuer brennen muss und darf. Erlaubt sind nur Brauchtumsfeuer, die darüber hinaus nur von örtlichen Vereinen, Glaubensgemeinschaften etc. veranstaltet werden dürfen und frei zugänglich sein müssen. Verantwortliche müssen bekannt sein und benannt werden.

Gegebenenfalls sollte man sich mit anderen Institutionen oder Vereinen zusammenschließen und ein gemeinsames Feuer machen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und nicht dem Verbrennen von Abfällen. Auch den Belangen des Tierschutzes ist Beachtung zu schenken. Aufgeschichtete Holzhaufen sind umzuschichten.

Auch hierzu gibt es noch spezielle Informationen in dem Flyer, der kostenlos beim Ordnungsamt zu erhalten ist. Darüber hinaus liegt noch ein Umweltinfo speziell zum sorgsamen Umgang mit Brauchtumsfeuern im Rahmen der Feinstaubbelastung vor. Auch dieses ist beim Ordnungsamt oder beim Umweltreferat zu erhalten.



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