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Beginndatum
18.11.2011
Titel
Pflegedienst an der Kirchhellener Straße zulässig
Einleitung
Stadtbaurat Carsten Tum nimmt Stellung zur Berichterstattung zum Pflegedienst Böing:
Haupttext

Auf beiden Seiten der Kirchhellener Straße haben sich schon seit längerem verschiedene Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe angesiedelt: z.B. ein Ärztehaus mit einer Apotheke, eine Tankstelle, eine Bäckerei, die Stadtsparkasse.

Deshalb plant die Stadt durch Änderung des Bebauungsplanes, den Teil der Kirchhellener Straße zwischen Kreuzung und Lidl in diese Entwicklung einzubeziehen.

Insofern ist dies keine grundlegende, keine gravierende Änderung in diesem Stadtquartier. Natürlich betrifft dies nur die direkt an der Straße gelegenen Gebäude. Der hintere Bereich zum Partnerschaftsweg bleibt unverändert reines Wohngebiet.

Bei der Erteilung der Baugenehmigung für den Pflegedienst ist die Stadt aufgrund der tatsächlich vorhandenen Nutzungen davon ausgegangen, dass das Gebiet bereits einem allgemeinen, und nicht einem reinen Wohngebiet entspricht.

Hier sind ausnahmsweise nichtstörende Gewerbebetriebe zulässig. Das zugrunde gelegte Lärmgutachten hat den Betrieb als verträglich eingestuft.

„Grundlage für unser Handeln war die tatsächlich vorhandene Situation. Der Pflegedienst fügt sich insofern in die vorhandene Nutzung ein“, so Stadtbaurat Carsten Tum.



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