Am Volkstrauertag sind diese Veranstaltungen in der Zeit von 5 Uhr –13 Uhr verboten. Darüber hinaus sind musikalische und sonstige Veranstaltungen in Gaststätten und anderen der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen einschließlich Tanz zwischen 5 Uhr und 18 Uhr verboten.
Allerheiligen und Totensonntag sind sogar alle Veranstaltungen in der Zeit von 5 Uhr –18 Uhr untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Zirkusveranstaltungen und Volksfeste wie z. B. Kirmes.
Für weitere Auskünfte steht die Gewerbeabteilung im Amt für öffentliche Ordnung telefonisch unter 02043/992566 zur Verfügung.