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Beginndatum
28.10.2011
Titel
„Stille Feiertage 2011“
Einleitung
Allerheiligen (1.11.), Volkstrauertag (13.11.) und Totensonntag (20.11.) sind stille Feiertage, die den Menschen Zeit für Besinnung, Besinnlichkeit und Ruhe schaffen sollen. Daher sind an den stillen Feiertagen Sportveranstaltungen, der Betrieb von Spielhallen, die gewerbliche Annnahme von Wetten und die Durchführung von ähnlichen Veranstaltungen zeitlich nur begrenzt erlaubt.
Haupttext

Am Volkstrauertag sind diese Veranstaltungen in der Zeit von 5 Uhr –13 Uhr verboten. Darüber hinaus sind musikalische und sonstige Veranstaltungen in Gaststätten und anderen der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen einschließlich Tanz zwischen 5 Uhr und 18 Uhr verboten.

Allerheiligen und Totensonntag sind sogar alle Veranstaltungen in der Zeit von 5 Uhr –18 Uhr untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Zirkusveranstaltungen und Volksfeste wie z. B. Kirmes.

Für weitere Auskünfte steht die Gewerbeabteilung im Amt für öffentliche Ordnung telefonisch unter 02043/992566 zur Verfügung.



Veranstaltungstipp
 
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