Er ersetzt die bisherigen Aufenthaltstitel, die von der Ausländerbehörde als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden. Zur Einführung des eAT wurden alle Mitgliedsstaaten durch die EU verpflichtet.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Multifunktionskarte im Kreditkartenformat – versehen mit einem kontaktlos lesbaren Computerchip – gestaltet, auf dem biometrische Merkmale (Foto und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen und persönliche Daten des Inhabers gespeichert sind.
Da auf dem Chip auch Fingerabdrücke gespeichert werden, müssen künftig alle Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde vorsprechen und ein biometrischen Foto mitbringen.
Zusätzlich stellt der eAT seinen Besitzern die elektronischen Funktionen bereit, die auch der neue deutsche Personalausweis beinhaltet (elektronischer Identitätsnachweis und qualifizierte elektronische Signatur).
Der elektronische Aufenthaltstitel ist maximal 10 Jahre gültig, seine Gültigkeit ist grundsätzlich an die Gültigkeit des Nationalpasses gebunden.
Längere Wartezeiten – Aufenthaltstitel kommt von der Bundesdruckerei in Berlin.
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die Ausländerbehörde der Stadt Gladbeck versandt. Dadurch verlängern sich die Bearbeitungszeiten erheblich, voraussichtlich um 4 – 6 Wochen, bis die Antragssteller ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde abholen können.
Da der eAT von der Bundesdruckerei aus Berlin kommt, ist es auch nicht mehr wie bisher möglich, den Aufenthaltstitel unmittelbar bei der Vorsprache bei der Ausländerbehörde auszustellen. Es können allerdings Nachweise ausgestellt werden, mit denen der weiter erlaubte Aufenthalt bescheinigt wird.
Insbesondere bei beabsichtigten Auslandsreisen sollten sich alle Personen, deren Aufenthaltstitel nach dem 31. August 2011 abläuft, auf die längeren Bearbeitungszeiten einstellen.
Gültigkeit bisheriger Aufenthaltstitel
Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens jedoch bis zum 31. August 2021. Sie sind jedoch an die Gültigkeit des Reisedokuments gebunden.
Die Betroffenen, deren Aufenthaltstitel zukünftig durch Ablauf des Titels oder durch Neuausstellung eines Nationalpasses ungültig werden, werden per Post durch die Ausländerbehörde Gladbeck benachrichtigt. Ein Umtausch noch gültiger Aufenthaltstitel in einen elektronischen Aufenthaltstitel ist nicht vorgesehen.
Kosten
Die erheblich höheren Kosten zur Herstellung des eAT führen zu einer deutlichen Gebührenerhöhung. Zu den bisher bekannten Gebühren werden zusätzlich bis zu 50 Euro erhoben. Familienangehörige von Deutschen sind zukünftig nicht mehr von der Zahlung der Gebühr für den Aufenthaltstitel befreit.
Weitere Informationen
Weitere wichtige Informationen über den eAT gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de→DasBAMF→ITDienstleistungen→Angebote→eAufenthaltstitel.
Weitere Fragen beantworten in der Ausländerbehörde Gladbeck Gregor Wirgs (Telefon 992496, Zimmer-Nr. 032) und Doris Foerster (Telefon: 992639, Zimmer-Nr. 034).