Trotz der guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind immer noch knapp 800.000 Menschen langzeitarbeitslos. Zudem wird es für Unternehmen zunehmend schwieriger, geeignetes Personal zu finden. Mithilfe des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes eröffnen sich nun Arbeitssuchenden neue Perspektiven sowie Arbeitgebern neue Möglichkeiten der Stellenbesetzung.
Hier unterstützt die Bundesregierung Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen. Diese umfassen für Langzeitbeziehende der Zielgruppe in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung 100 Prozent des Mindestlohns bzw. des tariflich festgelegten Arbeitsentgelts. Weitere Zuschüsse, individuelle Betreuung und Beratung sowohl der Arbeitssuchenden als auch der Arbeitgeber runden das Förderprojekt ab.
Welche Chancen bietet diese neue Fördermöglichkeit dem Unternehmen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie lässt sich die Förderung beantragen? Im Anschluss der Präsentation können diese und weitere Fragen in einer offenen Fragerunde beantwortet werden.
Um kurze Teilnahmebestätigung an Xhenita Mehmeti wird entweder telefonisch (02043/992398) oder per E-Mail (xhenita.mehmeti@stadt-gladbeck.de) gebeten.