Das Hof- und Fassadenprogramm

Im Rahmen des Projekts Stadtmitte Gladbeck sollen zahlreiche bauliche Maßnahmen in der Stadtmitte umgesetzt werden, um die Wohn- und Lebensqualität nachhaltig zu verbessern und das Image und die Identität als familienfreundliche Stadt zu steigern.
Dabei geht es neben städtischen Maßnahmen im öffentlichen Raum auch darum, den privaten Gebäudebestand aufzuwerten und zukünftigen Bedarfen anzupassen. Ziel ist es, die Gestaltungsqualität der Häuser in der Stadtmitte zu verbessern und somit zu einer optischen Aufwertung der Stadtmitte beizutragen, die die Stadt insgesamt lebendiger und schöner erscheinen lässt. Zugleich werden Wert und Vermietungschancen der Immobilien gesteigert.

Die ersten Häuser im neuen Farbgewand
Beim Hof- und Fassadenprogramm gibt es sichtbare Ergebnisse vorzuweisen. Mehr als 120 Hauseigentümer/-innen haben bereits an dem Programm teilgenommen und die Fassaden ihrer Häuser neu gestaltet. So zeigen sich zum Beispiel an Gebäuden am Jovyplatz oder an der Goethestraße die Fassaden im neuen Farbgewand. Darüber hinaus haben manche diese Gelegenheit genutzt, um Dacharbeiten und weitere Modernisierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen.

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören
▪ die Erneuerung und farbliche Gestaltung von Fassaden an Wohn- und gemischt genutzten Gebäuden
▪ die gärtnerische Gestaltung von Vorgärten und Innenhöfen, die Anlage von Spiel- und Wegeflächen, die Errichtung von Sitzgruppen, Regenschutzdächern oder Pergolen
▪ die Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern oder Garagen
▪ vorbereitende Maßnahmen wie Entrümpelung, Abbruch von Mauern und störenden Gebäudeteilen sowie die Entsiegelung der Freiflächen
▪ Nebenkosten wie z. B. für eine fachliche Beratung oder Betreuung der Maßnahme.


Wie hoch ist die Förderung?
Zu den förderfähigen Kosten der Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen wird ein Zuschuss in Höhe von max. 50 % gewährt, jedoch höchstens 30 Euro je qm gestalteter Fläche.
Für die Erneuerung und farbliche Gestaltung der Fassadenflächen von Gebäuden beträgt der Zuschuss max. 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 15 Euro je qm aufgemessener Fläche.
Die Begrünung von Dächern, Wänden und Fassaden wird pauschal mit 50 % der Kosten gefördert.


Wer darf einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte und Mieter/-innen einer Immobilie. Sofern Sie jedoch Mieter/-innen sind, ist das Einverständnis des Eigentümers bzw. des Erbbauberechtigten erforderlich. Dabei muss Ihre Liegenschaft innerhalb des Stadterneuerungsgebiets Gladbeck-Mitte liegen, welches auf der nachfolgenden Karte abgegrenzt ist:


Weitere Förderkriterien sind dem Flyer und den Richtlinien zum Hof- und Fassadenprogramm zu entnehmen.
Flyer
Richtlinie


Wie kann ich die Förderung beantragen?

Die Quartiersmanagerin Anja Boddenberg berät Sie gerne zu Fragen des Förderprogramms und ist bei der Antragstellung behilflich. Die Antragsunterlagen liegen im Stadtteilbüro für Sie bereit oder können hier heruntergeladen werden.
Antragsunterlagen Hof- und Fassadenprogramm


Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen zu bereits aufgewerteten Häusern haben möchten, wenden Sie sich bitte an das Stadtteilbüro. Das Quartiersmanagement gibt gerne Auskunft!


Kontaktdaten
Stadtteilbüro Projekt Stadtmitte Gladbeck
Anja Boddenberg
Goethestraße 44
45964 Gladbeck
Telefon 02043 7874513
E-Mail stb-mitte@stadt-gladbeck.de

 

 

 

Veranstaltungstipp
 
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