
Bürgermeisterin Bettina Weist appelliert dabei an gegenseitige Rücksichtnahme und an den respektvollen Umgang mit Rettungs- und Einsatzkräften. Dazu die Bürgermeisterin: „Gerade in der festlichen Silvesternacht, wenn wir gemeinsam den Jahreswechsel feiern, bitte ich alle Gladbecker:innen eindringlich, Feuerwerk verantwortungsvoll und rücksichtsvoll zu nutzen, aufeinander zu achten und dafür zu sorgen, dass unsere Rettungs- und Einsatzkräfte nicht behindert werden, damit sie jederzeit schnell und sicher Hilfe leisten können.“
Eine ausgewiesene „Böllerverbotszone“ gibt es in Gladbeck nicht, dennoch weist die Stadtverwaltung auf bestimmte Spielregeln hin, die für den Umgang mit Feuerwerk gelten.
Grundsätzlich gilt: Das Abbrennen und Zünden von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur am 31. Dezember und 1. Januar rund um den Jahreswechsel um 0 Uhr erlaubt.
Der Verkauf ist in diesem Jahr ab Montag, 29. Dezember, freigegeben. Darüber hinaus ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gladbeck wird zwischen den Feiertagen im Einsatz sein und die Einhaltung der bestehenden Verbote kontrollieren. Gerade mit Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und auch Haustiere bittet die Verwaltung, die bestehenden Regeln einzuhalten und zu respektieren.