
Mit dem Sanierungszuschuss werden beispielsweise der klimagerechte Heizungsaustausch, Austausch alter Fenster- und Haustüren, Dämmung von Dach oder Fassaden sowie Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher gefördert, um den klimagerechten Stadtumbau weiter zu stärken und die ambitionierten Klimaziele der Stadt Gladbeck zu erreichen.
Zudem werden über einen Mobilitätszuschuss überdachte abschließbare Fahrradabstellanlagen und Fahrradboxen bezuschusst.
Für beide Förderprogramme sind Anträge vor Maßnahmenbeginn (Auftragserteilung) beim Amt für Umwelt, Klima und Energie der Stadt Gladbeck zu stellen. Unterlagen sind unter den Reitern „Sanierungszuschuss“ bzw. „Mobilitätszuschuss“ (www.gladbeck.de/energieberatung) abrufbar. Hier finden sich auch die Gebietsabgrenzung des Fördergebietes sowie die Förderrichtlinien mit den jeweiligen Förderhöhen.
Für Rückfragen zur Förderung sowie Terminabstimmung für Erst-Beratung zu Sanierungsmöglichkeiten steht Jörg Piontek-Möller aus dem Umweltamt zur Verfügung per Tel. 02043 / 99-2308 oder E-Mail an energieberatung@stadt-gladbeck.de