Das zur Anmeldung notwendige Formular kann online unter www.gladbeck.de unter dem Suchbegriff „Brauchtumsfeuer“ ausgefüllt und elektronisch an das Ordnungsamt übermittelt werden. Für die Anmeldung eines Osterfeuers wird eine schriftliche Erlaubnis erteilt, für die eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro erhoben wird. Im Internet erhalten Bürger:innen auch weitere wichtige Informationen.
Die Anmeldungen müssen dem Ordnungsamt bis zum 11. April vorliegen. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr in das Verzeichnis, welches von den ordnungsgemäß angemeldeten Osterfeuern erstellt und an Polizei und Feuerwehr weitergeleitet wird, aufgenommen werden. Nicht ordnungsgemäß angemeldete Osterfeuer sind verboten! Werden sie trotzdem abgebrannt, drohen ein kostenpflichtiges Löschen des Feuers durch die Feuerwehr und ein Bußgeld. Das gilt auch, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass eine der oben genannten Voraussetzung nicht erfüllt ist.
Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Vorschriften sowohl im Vorfeld als auch an den Abbrenntagen kontrollieren.