Das Briefwahlbüro der Stadt Gladbeck, Neues Rathaus, Erdgeschoss, Raum 061, ist bis zum Wahltag noch zu folgenden Zeiten geöffnet:
Gladbecker:innen, die Briefwahl beantragt haben, werden gebeten, die roten Wahlbriefe frühzeitig zurück zu schicken, da nur die Briefwahlstimmen gewertet werden dürfen, die bis Sonntag, den 23. Februar, 18 Uhr beim Wahlbüro eingehen. Um diese Frist sicher wahren zu können, empfiehlt das Wahlbüro, die roten Wahlbriefe bis spätestens Mittwochabend, den 19. Februar, in die gelben Postbriefkästen zu werfen. Sollte ein rechtzeitiger Versand per Post nicht mehr möglich sein, können die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag noch in die Hausbrief-kästen des Neuen und Alten Rathauses am Willy-Brandt-Platz eingeworfen werden. Die letzte Leerung der Hausbriefkästen erfolgt am Wahlsonntag um 18 Uhr.
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahl-schein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 22. Februar), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen zudem noch am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 15 Uhr ausgestellt werden.
Die Ausgabestelle ist im Alten Rathaus ausgeschildert.