Da Personalversammlungen nach den Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes während der Arbeitszeit stattfinden müssen, werden am 17. Februar sämtliche Dienststellen der Stadt Gladbeck grundsätzlich ab 12 Uhr für den restlichen Tag geschlossen bleiben. Sonderregelungen gibt es für das Hallenbad: Dieses schließt vorübergehend um 12.30 Uhr; Kassenschluss ist um 11.30 Uhr. Ab 16 Uhr ist das Hallenbad wieder für den Publikumsbetrieb geöffnet.
Durch den ZBG werden, wie in der Vergangenheit, die Müllabfuhr planmäßig durchgeführt und natürlich der Winterdienst – sofern erforderlich – sichergestellt. Die Annahmestelle des Wertstoffhofes bleibt ebenfalls geöffnet.
Das Briefwahlbüro für die Bundestagswahl am 23. Februar ist zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt.