Aktuelles Gladbeck

Titel
Gebühren bleiben stabil: Keine Erhöhung in der Straßenreinigung und Abfallsammlung
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Einleitung
Der ZBG hat die Gebührenkalkulation für das kommende Jahr 2025 abgeschlossenen und seine Berechnungen den Mitgliedern des Betriebsausschusses in seiner Sitzung am 25. November vorgestellt.
Haupttext

Unter dem Strich wird es keine Erhöhung der Gebühren für die Straßenreinigung und Abfallsammlung für Gladbecker Bürger:innen geben, bei den Friedhofsgebühren konnten einzelne Tarife sogar gesenkt werden. „Das sind erfreuliche Nachrichten! Dass wir in diesem Jahr die Gebühren für die Straßenreinigung und Abfallbeseitigung nicht erhöhen müssen, obwohl wir an vielen Stellen mit steigenden Kosten zu kämpfen haben, zeigt, dass unser ZBG enorm wirtschaftlich arbeitet und verantwortungsvoll mit den Gebühren unserer Bürger:innen umgeht“, sagt Bürgermeisterin Bettina Weist. 

So wurde für die Straßenreinigung ein Gebührenbedarf von runde 1,9 Mio. Euro ermittelt, der damit nur geringfügig über dem Bedarf des laufenden Jahres liegt (+0,21 Prozent). Eine Anpassung der geltenden Tarifsatzung ist daher nicht erforderlich, so dass die Gebührensätze für die Straßenreinigung in 2025 konstant bleiben. Bürger:innen zahlen dann weiterhin 4,87 Euro pro laufenden Meter für die Straßenreinigung und 9,43 Euro pro laufenden Meter für die Innenstadtreinigung. Auch in der Abfallbeseitigung gibt es gute Nachrichten: Auch bei der Abfuhr der Mülltonnen bleiben die Tarife für 2025 im Vergleich zu 2024 unverändert. „Obwohl die vom Kreis Recklinghausen festgelegte Gebühr für die Entsorgung der Rest- und Sperrmüllabfälle im Müllverbrennungskraftwerk RZR Herten im nächsten Jahr um rund zehn Prozent steigen werden, ist es dem ZBG gelungen, den Gebührenbedarf mit rd. 10,5 Mio. Euro stabil zu halten“, erläutert ZBG-Betriebsleiter René Hilgner. Mengenrückgänge und eine Entnahme aus der Gebührenrücklage machten dies möglich. Lediglich einige wenige Einzeltarife für Sonderabfuhren mussten durch den Anstieg der Kreisgebühr angepasst werden. Eine Mehrbelastung für die Gladbecker Haushalte konnte somit vermieden werden.

Bei den Friedhofsgebühren hat der ZBG einen geringen Mehrbedarf von knapp 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr ermittelt. Mit 2,3 Mio. Euro liegt der Gebührenbedarf für 2025 jedoch nahezu auf dem Niveau von 2024, was nicht zuletzt durch den aus dem städtischen Haushalt finanzierten Anteil ermöglicht wurde. „Durch eine Neuausrichtung der Tarifstruktur konnten wir einzelne Tarife für unterschiedliche Bestattungsformen jedoch nochmals senken, um marktgerechte Gebühren in Hinblick auf die umliegenden Bestattungseinrichtungen zu erheben“, freut sich René Hilgner. 

Beginndatum
28.11.2024


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