Die Benachrichtigung soll möglichst am Wahlsonntag zur Stimmabgabe in den Wahlraum mitgebracht werden. Sollte die Benachrichtigung verloren gegangen sein, ist die Teilnahme an der Wahl auch gegen Vorlage des Personalausweises möglich.
Auch bei der Europawahl kann vorab per Brief gewählt werden.
Das Briefwahlbüro wird im Erdgeschoss des Neuen Rathauses, Zimmer 061, Willy-Brandt-Platz 2, eingerichtet und ist vom 13. Mai bis 7. Juni zu folgenden Zeiten geöffnet:
Abweichend von diesen Öffnungszeiten bleibt das Briefwahlbüro an folgenden Tagen geschlossen:
Die Briefwahlunterlagen können online, per Post oder persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Selbstverständlich besteht dort auch wieder die Möglichkeit, sofort zu wählen. Eine telefonische Antragstellung zur Versendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter:innen des Wahlbüros (02043/99-2203 und 02043/99-2204) zur Verfügung und ab Eröffnung des Briefwahlbüros die dortigen Mitarbeiter:innen.
Informationen zum Thema „Briefwahl“ sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Gladbeck unter www.gladbeck.de eingestellt. Hier wird auch in wenigen Tagen der Online-Briefwahlantrag abrufbar sein.