Aktuelles Gladbeck

Titel
Elternbeiträge für offenen Ganztag an Grundschulen werden angepasst
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Einleitung
Die Elternbeiträge für das offene Ganztagsangebot an Grundschulen (OGS) sollen ab 1. August 2023 angepasst werden.
Haupttext

Der Schulausschuss folgte mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung, dass die Beitragsbefreiung künftig auf Jahreseinkommen bis einschließlich 30.000 Euro (zuvor bis 17.500 Euro brutto) ausgeweitet wird. Für höhere Einkommen sollen die Beitragszahlungen sozial gestaffelt angehoben werden. Vorbehaltlich des Votums des Rates, der darüber in öffentlicher Sitzung am 15. Juni entscheidet.

Da Gladbeck sich weiterhin als Kommune in der Haushaltssicherung befindet, ist die Verwaltung zur Konsolidierung angehalten, um einer Steigerung des Zuschussbedarfs für das Offene Ganztagsangebot entgegen zu wirken. Die Anpassung war zuletzt aufgrund der besonderen Situation von Familien und Alleinerziehenden durch die Corona-Pandemie und den Auswirkungen des Angriffskriegs auf die Ukraine mit Anstieg der Energie- und Lebenshaltungskosten zurückgestellt worden.

Für den OGS-Betrieb haben sich durch die letztgenannten Gründe die Personal- und Sachkosten erhöht. Um das Defizit der Betriebskosten zu entlasten, ergibt sich laut Vorschlag in den mittleren Einkommensstufen bis 50.000 Euro eine moderate Anpassung der OGS-Beiträge um einen bis zu vier Euro monatlich (Beitragsstufen II bis V). Bei höheren Familien-Einkommen steigt die Beitragsanpassung sukzessive weiter an. Bis zur höchsten Beitragsstufe XII der sehr gut Verdienenden, die mehr als 125.000 Euro Einkommen zur Verfügung haben. Sie würden so künftig 30 Euro pro Monat mehr zahlen.

Durch die Beitragsanpassung kann die Stadtverwaltung Mehreinnahmen von gut 25.000 Euro erzielen. Die Elternbeiträge würden sich so im Jahr auf 935.580 Euro erhöhen und mit dieser Summe die OGS-Betriebskosten entlasten, die im Haushalt 2023 mit rund 4,6 Millionen Euro veranschlagt sind.

Besuchen weitere Geschwisterkinder aus einer Familie die OGS, zahlen diese keinen Beitrag. Diese Befreiung gilt auch, wenn bereits ein Kitabeitrag gezahlt wird. Durch diese Regelung - und bei Zustimmung des Stadtrates für die neue Entlastungsstufe bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro - zahlen die Eltern für 61 Prozent der Kinder in Gladbeck, die eine OGS besuchen, keinen Beitrag.

Beginndatum
07.06.2023


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