Per Dringlichkeitsantrag wurde das Thema auf die Tagesordnung genommen. Der gemeinsam durch SGG, BRG, SPD und Grüne vorgelegte Resolutionsentwurf wurde anschließend einstimmig beschlossen. Die Resolution wurde an die Bezirksregierung versendet.
Die Resolution im Wortlaut:
„Der Integrationsrat unterstützt die Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck mit Ihrer Forderung, die Gespräche mit Van der Valk zur Schaffung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) in Gladbeck abzubrechen.
Wir bitten deshalb die Landes- und Bezirksregierung, die Pläne zur Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Gladbeck einzustellen.
Gladbeck ist seit dem 7. Oktober 2021 eine von 321 Kommunen des Bündnisses "Sichere Häfen" und sorgt für ein langfristiges Ankommen, indem Geflüchteten alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung und Bildung, zur Verfügung gestellt werden. Gladbeck hat bisher gute Erfahrungen mit einem Mix aus einer zentralen und einer dezentralen Unterbringung gemacht.
Der Integrationsrat spricht sich aus folgenden Gründen gegen eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Gladbeck aus:
1. Die Unterbringung in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) führt zur Isolation der Schutzsuchenden, der Kontakt zu Ehrenamtlichen, Beratungsstellen und Rechtsanwält:innen ist erschwert.
2. Die Asylsuchenden müssen unter Umständen 24 Monate in der ZUE verbleiben, sie sind gesellschaftlich isoliert und oft ohne Privatsphäre, sie unterliegen in den ersten neun Monaten einem Arbeitsverbot und haben auch danach nur eingeschränkt die Möglichkeit einer Beschäftigung nachzugehen. Auch Bildungsangebote werden nur unzureichend wahrgenommen werden, d. h. Integration und Teilhabe findet kaum statt.
3. Besonders für Kinder ist die Unterbringung in einer ZUE belastend, da kein normaler Alltag stattfindet und kein geregelter Schulbesuch gestattet ist.
4. Besonders verletzliche Gruppen wie Traumatisierte, Kinder, von Gewalt betroffene Personen müssen systematisch erfasst und eine entsprechende Betreuung/Begleitung erhalten.
5. Die Einrichtung einer ZUE und damit die Unterbringung von sehr vielen Asylsuchenden an einem Ort birgt die Gefahr, dass es in der Bevölkerung zur Ablehnung von asylsuchenden Menschen kommt und sie aus rassistischen Motiven instrumentalisiert werden.“