Willkommen | Stadt Gladbeck

Aktuelles Gladbeck

Titel
Abtragung der Großen Steinhalde: Politik erteilt Verwaltung Arbeitsauftrag
Bild

Einleitung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität hat die Verwaltung beauftragt, die Finanzierungs- und Realisierungsmöglichkeiten zur möglichen Abtragung der Großen Steinhalde aktiv weiter zu verfolgen.
Haupttext

Zudem soll eine notwendige artenschutzrechtliche Untersuchung des Areals durch die Stadt Gladbeck erfolgen.

Die Abtragung der Großen Stadthalde ist im Rahmen des geplanten Ausbaus der A52 mit Tunnel im Gladbecker Stadtgebiet von hoher Bedeutung. Grund: Durch ihre Lage, Größe und die fehlende Nutzbarkeit würde sie als dauerhafte Barriere auf der entstehenden Potenzialfläche fungieren. Die Halde steht damit dem städtebaulichen Gesamtkonzept entgegen, das mit dem Tunnelbau ein Zusammenwachsen der durch die B224 getrennten Stadtteile Butendorf und Stadtmitte beabsichtigt.

Eine Umlagerung der Großen Steinhalde steigert den dortigen Bodenwert der Brachfläche erheblich und bietet die große Chance urbaner, innenstadtnaher Entwicklung des Areals. Denn aufgrund der so entstehenden großen, zusammenhängenden Potenzialfläche von Großer Steinhalde und Festplatz böte sich auch die Gelegenheit zur Ansiedlung von Wohnbebauung und innovativen High-Tech-Unternehmen, von Gründungs- und Technologiezentren, von urbaner Produktion oder besonderen identitätsstiftenden Leuchtturmprojekten in verkehrsgünstiger Lage, die auch klimaneutrale Arbeitsplätze schaffen. Die gesamte Neuentwicklung soll auch Grünflächen realisieren, die hohe Aufenthaltsqualität schaffen und einer modernen, nachhaltigen und klimaresilienten Stadtentwicklung Rechnung tragen.

Die Halde an der Bergmannstraße in Butendorf entstand im Rahmen der Kohleförderung zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch Aufschüttung von Bergematerial. Während des zweiten Weltkrieges wurden im Haldenkörper Stollen zum Luftschutz angelegt, die auch für ein Notlazarett genutzt wurden. Die Zugänge wurden nach Kriegsende vermauert, eine Instandhaltung fand nicht statt. Eigentümerin der Halde ist als Rechtsnachfolger die Thyssen-Krupp AG. Das marode Stollensystem ist im Laufe der Jahre eingebrochen, der bergtechnische Zustand des Areals und die Standsicherheit der Bäume haben sich deutlich verschlechtert. Bodenveränderungen und Bodenabsenkungen (Tagebrüche) sowie mögliche Erdrutsche können eine weitere Gefahr für das Umfeld darstellen. Die einsturzgefährdete Halde ist vollständig gesperrt und darf seit 2001 nicht mehr betreten werden.

Aus bergtechnischer und sicherheitsrelevanter Sicht muss aufgrund des aktuell schlechten Zustandes der Halde ohnehin gehandelt werden. Um die Situation zu entschärfen, sind bauliche Maßnahmen am Haldenkörper notwendig. Laut gutachterlicher Einschätzung sind zwei Vorgehen für eine dauerhafte Sicherung möglich: eine Verfüllung des Stollensystems oder der komplette Abtrag der Halde. Da trotz aufwändiger Verfüllung wahrscheinlich nicht alle Bereiche ausreichend gesichert werden können, würde bei dieser Variante ein Betretungsverbot der Halde bestehen bleiben. Eine nachhaltige Beseitigung der Gefahrenlage könnte laut gutachterlicher Stellungnahme indes durch den Rückbau der Halde erreicht und die Grundfläche für eine Nachnutzung freigegeben werden, weshalb sich die Verwaltung für diese Variante aussprach.

Gutachterliche Untersuchungen ergaben, dass in der Halde keine Schadstoffe abgelagert wurden. Für das abzutragende Bergematerial wird aktuell eine Entsorgungsmöglichkeit geprüft, in der das Material sinnvoll im Sinne der Kreislaufwirtschaft weiter verwendet werden kann. Die Finanzierung der Abtragung der Großen Steinhalde könnte mit Fördermitteln des Just Transition Funds (JTF) der Europäischen Union erfolgen, der Regionen und Menschen dabei helfen soll, die Transformation von fossilen Energien zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der Europäischen Union zu bewältigen. Aktuell laufen dazu Abstimmungen mit den zuständigen Akteuren, wie der Bezirksregierung und dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.

Die Große Steinhalde ist aus ökologischer Sicht im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Der Gehölzbestand, der sich über die letzten Jahre entwickeln konnte, bietet einen Lebensraum für verschiedenste Arten und ist daher grundsätzlich erhaltenswert. Dem stehen die langfristig fehlende Standsicherheit und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken entgegen. In der Klimaanalyse der Stadt Gladbeck wird für die Große Steinhalde ein Waldklima identifiziert. Als Kaltluftschneise für den innerstädtischen Klimaausgleich nimmt die Halde eher eine geringere Bedeutung ein. In ihrer Nähe kann kein Wärmeinselbereich festgestellt werden.

Der ökologische Wert der Steinhalde ist gegen die Chancen einer Nachnutzung abzuwiegen. Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs für die Gestaltung der Flächen entlang des geplanten Tunnels soll u.a. ein Grünzug durch das gesamte Plangebiet entstehen, der einen Beitrag zum ökologischen Ausgleich bei Abtrag der Halde leistet, der den Prinzipien einer „Gartenstadt Gladbeck“ gerecht wird und klimaausgleichend wirkt. Neue kurze Wege zur Innenstadt werden so möglich, die CO2-neutral verstärkt zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können.

Beginndatum
01.06.2023


Veranstaltungstipp

Logo des Aktionsbündnisses Für die Würde unserer Städte
Das Bild zeigt den Werbebanner der ELE
WEB 2.0
Logo von Facebook Logo von Twitter Logo von Youtube Logo von Instagram
Zurück | Seitenanfang | Druckansicht