Einer Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus September 2020 folgend, soll diese Maßnahme dem Lärmschutz der Anwohner der sogenannten „Brokamp-Siedlung“ östlich/südöstlich der Bundesstraße dienen. Für eine entsprechende Anordnung hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Gladbeck nun die Zustimmung erteilt. Die Beschilderung der Geschwindigkeitsreduzierung muss durch den Landesbetrieb Straßen NRW erfolgen. Die Maßnahme wird zunächst auf die Dauer von zwei Jahren befristet.
Weitergehende Prüfungen und gutachterliche Stellungnahmen sollen in dieser Zeit die Wirksamkeit und den Erfolg der Lärmminderung ermitteln und auch die genauen, verkehrlichen Auswirkungen auf die B 224 untersuchen. Insbesondere soll durch ein Fachgutachten zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit der B 224 bei einer Geschwindigkeitsreduzierung eine aktuelle Datenbasis geschaffen werden, auf deren Grundlage dann über weitere Verkehrsmaßnahmen entlang der gesamten Strecke der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet entschieden werden kann.
Schwerwiegende Auswirkungen auf den Verkehrsfluss oder die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße sind durch diese Maßnahme aus Sicht der Stadt Gladbeck aktuell nicht zu befürchten.