Da im ersten Wahlgang am 13. September bei den Kommunalwahlen keine Kandidatin und kein Kandidat jeweils die erforderliche absolute Mehrheit erzielt hat, muss in einer Stichwahl bestimmt werden, wer neue Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister der Stadt Gladbeck wird und wer neuer Landrat des Kreises Recklinghausen wird.
Abstimmen können alle, die auch am 13. September wahlberechtigt waren. Die Wahlräume sind identisch zur Hauptwahl. Natürlich kann auch diesmal vorab per Brief gewählt werden.
Automatisch erhalten die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl alle Personen, die den Antrag bereits bei der Antragstellung zum Wahltermin 13. September mit gestellt haben.
Die Unterlagen können voraussichtlich ab Donnerstag (17. September) verschickt werden (nach Feststellung des Ergebnisses der Landratswahl durch den Kreiswahlausschuss.
Darüber hinaus muss die Ausstellung von Briefwahlunterlagen – wie bekannt – schriftlich, mündlich, elektronisch oder online beantragt werden.
Das Briefwahlbüro im Saal des Fritz-Lange-Hauses wird ab Mittwoch, 16. September, wieder zu diesen Zeiten wieder geöffnet:
Am Mittwoch, 16. September, können Anträge jedoch nur entgegen genommen werden. Ab Donnerstagnachmittag ist voraussichtlich die Ausgabe von Briefwahlunterlagen möglich.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter Tel. 02043 / 99-2371 und 99-2456 sowie des Briefwahlbüros unter Tel. 02043 / 99-2001 und 99-2004 zur Verfügung.