Ein sofortiges Tempolimit hat das Gericht jedoch nicht verhängt. Geklagt hatten drei Anwohner. Obwohl die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts noch nicht vorliegt, leitet die Stadt Gladbeck jetzt Schritte ein, um die Situation für die Anwohner kurzfristig zu verbessern. Bürgermeister Ulrich Roland wird sich dazu an Regierungspräsidentin Dorothee Feller wenden und um Unterstützung der Bezirksregierung bitten. Bislang hatten sowohl die Bezirksregierung als auch StraßenNRW Tempolimits zur Lärmreduzierung nicht mitgetragen.
Auf Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung wird die Stadt Gladbeck verschiedene Varianten eines Tempolimits prüfen, wie sich eine Lärmreduzierung am besten realisieren lässt. Damit rückt u.a. das Thema Schadstoffbelastung noch einmal in den Mittelpunkt, da eine Anordnung von Tempo 50 eventuell negative Auswirkungen auf die Luftqualität haben kann. Ziel ist es, die Maßnahmen möglichst zu Jahresbeginn umzusetzen.
Allerdings bezieht sich das Urteil nur auf den Bereich zwischen A2 und Phönixstraße. Die Stadt Gladbeck wird aber auf Grundlage des Urteils in einem weiteren Schritt die gesamte Strecke der B224 auf Gladbecker Stadtgebiet unter Lärmschutzaspekten untersuchen.
Foto: Hans Blossey