Aktuelles Gladbeck

Titel
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Stadt muss erneut über Lärmschutz an der Brokamp-Siedlung entscheiden
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Einleitung
Drei Anwohner der Brokamp-Siedlung in Gladbeck-Butendorf haben gegen die Stadt geklagt, um zu erreichen, dass die Stadt auf der gesamten B 224 in Gladbeck aus Lärmschutzgründen ein Tempolimit und ein Nachtfahrverbot für LKW verhängt.
Haupttext

Gleichzeitig wollten die Kläger erreichen, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine weiträumige Umleitung insbesondere für LKW einrichtet, um damit die B 224 im Bereich der Brokamp-Siedlung vom LKW-Verkehr zu entlasten.

Heute hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Stadt Gladbeck aufgegeben, erneut über den Lärmschutz im Bereich der Brokamp-Siedlung zu entscheiden und dabei insbesondere zu berücksichtigen, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen der A 2 und der Phönixstraße eine mögliche Lärmschutzmaßnahme sein könnten. Das Nachtfahrverbot wurde ebenso wie die angestrebten Umleitungen abgelehnt. Auf Anraten des Gerichtes hatten die Kläger auf ein Tempolimit auf der gesamten B224 verzichtet.

Die Stadt Gladbeck begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtes und wird auf die mögliche Berufung beim Oberverwaltungsgericht verzichten. Darüber hinaus wird die Stadt Gladbeck nun prüfen, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Brokamp-Siedlung, also zwischen der A 2 und der Phönixstraße, zu der gewünschten Lärmverminderung führen kann. „Die Stadt Gladbeck hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach für ein grundsätzliches Tempolimit auf der B 224 ausgesprochen. Leider wurde dies weder von Straßen.NRW noch von der Bezirksregierung Münster mitgetragen. Dies wäre aber Voraussetzung, um ein Tempolimit rechtssicher anordnen zu können. Außerdem hätten wir u.a. nachweisen müssen, dass dadurch die Leistungsfähigkeit der B 224 nicht verringert wird. Hierfür sehen wir keine Möglichkeit,“ so Ordnungsdezernentin Linda Wagner. „Durch die Entscheidung des Gerichts gibt es nun die Chance, ein Tempolimit in diesem Bereich anzuordnen. Allerdings muss vorher geprüft werden, ob dies möglicherweise negative Auswirkungen auf die Luftsituation in diesem Bereich hat.“

Beginndatum
08.09.2020


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