Da die Luftbelastungen durch den PKW- und LKW-Verkehr ein ernst zu nehmendes Umwelt- und Gesundheitsproblem sind, müssen für Gebiete, in denen die Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Luft die EU-Grenzwerte überschreiten, Luftreinhaltepläne aufgestellt werden.
Diese Pläne enthalten eine Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung der Schadstoffe. Eine Maßnahme von vielen ist die Einrichtung von Umweltzonen.
Die Bezirksregierung Münster hat keine gesamtstädtische Umweltzone eingerichtet, da sich die Belastungsschwerpunkte auf die südliche Hälfte von Gladbeck konzentrieren. Auch in benachbarten Städten wurde in einzelnen Stadtteilen, wie z.B. in Bottrop-Kirchhellen, auf die Einrichtung einer Umweltzone aufgrund der geringeren Verkehrsdichte verzichtet.
Zusätzlich werden die Einfahrbedingungen für Fahrzeuge mit Plaketten verschärft. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen ab Januar nicht mehr in der Umweltzone fahren. Ab 2013 dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette, ab 2014 nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren.
Für einige Fahrzeuge können Ausnahmeregelungen beantragt werden. Diese sind auf der Homepage der Stadt Gladbeck zu finden (www.gladbeck.de). Bewohner der neu hinzu kommenden Umweltzonen können eine Ausnahme für die Dauer von 6 Monaten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes helfen gerne weiter (Tel.: 02043/99-2010 oder 99-2231).
Wer vorschriftswidrig ohne Plakette in einer Umweltzone fährt oder parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Plaketten sind bei allen Kfz-Zulassungsstellen erhältlich.
Es gibt sie auch bei den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie bei allen Autowerkstätten, die Abgasuntersuchungen in NRW durchführen.