
Die landesweite Einführung der sogenannten „SocialCard“ sollte zum 1. Januar 2026 erfolgen. Ohne Ratsbeschluss würde die Einführung der Bezahlkarte automatisch als verpflichtend gelten.
Verwaltung und Politik sehen die Einführung der Bezahlkarte jedoch in ihrer aktuellen Form weder als praxistauglich noch als entlastend für die kommunalen Strukturen. „Da die entsprechenden Bundesregelungen bislang nicht vorliegen und die landesweite Umsetzung weiterhin von technischen, organisatorischen und personellen Schwierigkeiten geprägt ist, sieht die Stadtverwaltung derzeit keine Möglichkeit für eine rechtssichere und effiziente Einführung“, unterstreicht Sozialdezernent Ralph Kalveram. Nach aktueller Bewertung würde insbesondere das sogenannte Whitelist-Verfahren zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Jede Überweisung müsste einzeln geprüft, freigegeben und als Verwaltungsakt dokumentiert werden. Eine Digitalisierung oder Automatisierung dieser Prozesse steht nicht zur Verfügung. Zudem bestehen weiterhin ungelöste Fragen zu IT-Schnittstellen, Datenschutz, Datensicherheit und Kosten. Die Einführung würde in Gladbeck voraussichtlich eine zusätzliche Personalstelle erfordern, deren Finanzierung das Land nicht übernimmt.
Der Ausschuss stellte vor diesem Hintergrund fest, dass es für Gladbeck aktuell keine Notwendigkeit für die Einführung gibt. Der endgültige Beschluss wird durch den Rat der Stadt Gladbeck am 18. Dezember gefasst. Die Empfehlung: Die bisherigen Auszahlungswege sollen vorerst beibehalten und die Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene weiter beobachtet werden. Sobald belastbare rechtliche und technische Grundlagen sowie Erfahrungswerte aus Kommunen im Umkreis vorliegen, soll das Thema Ende 2026 erneut beraten werden.
In Nordrhein-Westfalen haben sich bereits rund 150 Kommunen gegen die Bezahlkarte entschieden, darunter zahlreiche Großstädte. Bislang hat nach Kenntnisstand der Verwaltung keine Kommune das System operativ eingeführt.