
Die Stadt Gladbeck hat den Kreis gebeten, diese Regelung aufgrund der sinkenden Inzidenzen bei der nächsten Änderung der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen ab dem 15. Mai außer Kraft zu setzen. Die Maskenpflicht entfiele bei Zustimmung des Kreises somit bereits ab dem kommenden Wochenende für die genannten Bereiche. Unberührt bliebe hingegen vorerst die Verpflichtung, eine Maske in der Gladbecker Fußgängerzone sowie in den erweiterten Bereichen der Innenstadt zu tragen.