Das "Gladbecker Subventionsmodell“ ist wesentlicher Bestandteil der vom Rat der Stadt Gladbeck am 02.12.1999 beschlossenen "Richtlinie für die Vermarktung städtischer Wohnbauflächen“.
Im Jahr 2007 wurde das "Gladbecker Subventionsmodell“ zuletzt modifiziert. Es kann sowohl bei Direktverkäufen von Baugrundstücken an Kaufinteressenten als auch bei der Zwischenschaltung von Bauträgern/Investoren angewendet werden.
Die Subventionierung erfolgt in Form von Kaufpreisrabatten, die orientiert an der individuellen Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation der Kaufinteressenten ermittelt und gewährt werden.
Subventionsempfänger können Haushalte sein,
Zum Kreis der Subventionsempfänger können auch Haushalte zählen, in denen dauerhaft mindestens 1 zu 100 % schwerbehinderte Person lebt, die von den Subventionsempfängern betreut bzw. gepflegt wird.
ab Januar 2012 gelten folgende Einkommensgrenzen:
Dem Subventionsantrag (Anlage 1 = Antragsformular als word-Dokument) sind Einkommensnachweise beizufügen, aus denen die in den 12 Monaten vor der Antragstellung erzielten Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Vermietung / Verpachtung, Elterngeldleistungen und sonstige Einkommensarten zu entnehmen sind.
Dies gilt auch für etwaiges Einkommen von im Haushalt lebenden Kindern (Ausbildungsvergütungen, Unterhaltsleistungen etc.).
Mit Ausnahme der Elterngeldleistungen bleiben staatliche Transferleistungen bei der Einkommensprüfung unberücksichtigt.
Die Einkommenshöhe ist ausschließlich relevant für die Prüfung, ob der/die Antragsteller zum Kreis der Subventionsempfänger zählen, nicht aber für die Berechnung der Subventionshöhe.
Relevant für die Berechnung der Subventionshöhe bzw. des individuellen Kaufpreisrabatts sind
Die Subvention wird je nach Alter des Kindes/der Kinder durch folgende Zu-/Abschläge verändert:
Kinder, mit deren Geburt innerhalb von 6 Monaten nach Beantragung der Subvention zu rechnen ist, werden bei der Prüfung der Subventionsberechtigung und der Berechnung der Subventionshöhe ebenfalls berücksichtigt (Altersgruppe 1).
Bei der Berechnung der Subventionshöhe werden folgende Anschaffungskosten als Investitionsvolumen zu Grunde gelegt:
Hinweis: "Luxus“ wird nicht subventioniert. Sonder-Bauleistungen bei der Errichtung des Wohngebäudes werden nur dann als Teil des Investitionsvolumens anerkannt, wenn sie üblichen Bau-/Wohnstandards entsprechen oder zur Energie-Einsparung bzw. Kohlendioxid-Reduzierung beitragen.
Dem Subventionsantrag (Anlage 1 = Antragsformular als word-Dokument) sind Vermögens-/Eigenkapitalnachweise beizufügen, aus denen das vorhandene Vermögen / Eigenkapital in Form von Geldguthaben (auf Giro-, Spar-, Festgeldkonten etc.), Wertpapieren (Aktien, Fondsbeteiligungen etc.), Grundstücken / Immobilien und sonstigem Vermögen / Eigenkapital zu entnehmen sind.
Dies gilt auch für etwaiges Vermögen / Eigenkapital von im Haushalt lebenden Kindern.
Außerdem sind dem Subventionsantrag Informationen zum Kaufgrundstück (möglichst mit entsprechendem Kaufvertragsentwurf) und eine detaillierte Baubeschreibung inklusive differenzierter Kostenaufstellung eines Architekten / Bauträgers beizufügen.
Die als Anlage 2 beigefügte Tabelle (pdf-Dokument) enthält die Systematik des "Gladbecker Subventionsmodells“.
Hierzu das folgende Berechnungsbeispiel:
Maria Jost
Telefon 02043/992035
E-Mail: maria.jost@stadt-gladbeck.de
Ralf Böddeker
Telefon 02043/992016
E-Mail: ralf.boeddeker@stadt-gladbeck.de