Stand: Februar 2014
Anpassung von Produkteigenschaften zum 01.05.2014
Am 05.02.2014 hat die KfW Bankengruppe folgendes mitgeteilt:
"Zum 01.05.2014 wird das Förderprodukt in Richtung einheitliche KfW-Standards mit folgenden Anpassungen harmonisiert und vereinfacht:
Darüber hinaus wird das ERP-Regionalförderprogramm auf die Förderung etablierter Unternehmen und freiberuflich tätiger Personen, die seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind (analog KfW-Unternehmerkredit), fokussiert.
Die Fremdkapitalfinanzierung von Gründungen, jungen Unternehmen und Freiberuflern (Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bzw. der Geschäftstätigkeit liegt weniger als drei Jahre zurück) in deutschen Regionalfördergebieten ist ab 01.05.2014 ausschließlich im ERP-Gründerkredit möglich.
Kreditanträge, die bei der KfW bis zum 30.04.2014 eingehen, werden noch auf Basis der aktuellen Produktbedingungen zugesagt. Kreditanträge, die ab dem 01.05.2014 bei der KfW eingehen, werden auf Basis der neuen Produktbedingungen zugesagt."
Ziel und Gegenstand
Das Programm dient kleinen und mittleren Unternehmen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten zu einem günstigen Zinssatz. Für kleine Unternehmen gibt es ein spezielles KU-Fenster mit einem zusätzlich vergünstigtem Zinssatz.
Mitfinanziert werden
alle Investitionen in den Regionalfördergebieten, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
( Regionalfördergebiete NRW: Stadt Bottrop, Stadt Dortmund, Stadt Duisburg, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Herne, Kreis Recklinghausen, Kreis Unna ).
Auf Grund der Vorgaben des EU-Beihilferechts sind folgende Maßnahmen förderfähig:
Betriebsbeihilfen ( z.B. Liquiditätshilfen ), erste Warenlager und Betriebsmittel, Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen.
Als Ausnahme gilt die Aufstockung eines ( bereits vorliegenden ) Antrags, wenn das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist.
Antragsberechtigt sind
Voraussetzungen
Existenzgründer müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.
Eine Antragstellung im ERP-Regionalförderprogramm ist nur möglich, sofern die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllt werden. Als kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gelten Unternehmen, die
Eine Antragstellung im KU-Fenster erfordert zudem die Einhaltung der Größenkriterien für kleine Unternehmen (KU), d.h.
Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert oder umgebaut werden muss.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission werden nicht gefördert.
Förderumfang
Finanzierungsanteil: In den Regionalfördergebieten der alten Länder bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten ( neue Länder und Berlin bis zu 85% ).
Darlehenshöchstbetrag: max. 3 Mio. EUR pro Vorhaben.
Laufzeit: Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und bis zu 15 Jahre ( für Kredite zur Finanzierung von Bauvorhaben bis zu 20 Jahre ) bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Zinssatz: Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Der kundenindividuelle Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers ( Bonität ) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt ( risikogerechtes Zinssystem ).
Besicherung: Die Kredite sind banküblich zu besichern.
Auszahlung: 100%
Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Sofern andere fristgerecht beantragte öffentliche Mittel ( z.B. Zuschüsse aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW ) nicht bewilligt wurden, kann eine Mitfinanzierung auch noch nach Investitionsbeginn erfolgen.
Weitere Informationen - KfW Bankengruppe ( externer Link )