Stand: April 2010
Um die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen, fördert das Land Nordrhein-Westfalen- unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds - Potenzialberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind.
Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen durch die Potentialberatung entlang von drei zentralen Themenbereichen Stärken und Schwächen des Unternehmens analysiert und darauf aufbauend betriebsspezifische Lösungen erarbeitet werden:
Prozessbezogenes Ergebnis der Potenzialberatung ist ein verbindlicher Handlungsplan.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen ( weniger als 250 Beschäftigten - Auszubildende bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, Teilzeitbeschäftigte - auch geringfügig Beschäftigte - sind anteilig zu berücksichtigen ) mit Sitz und Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Existenzgründungsberatungen und Beratungen von neu gegründeten bzw. im Zuge einer Unternehmensnachfolge übernommenen Unternehmen in den ersten fünf Jahren werden hier u.a. nicht gefördert.
Für die Umsetzung der Förderung ist eine Erstberatung und Bewertung der Vorhaben durch eine Beratungsstelle für Potenzialberatung in den NRW-Regionen erforderlich.
Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage der EU-Freistellungsverordnung für "De-minimis"-Beihilfen. Antragsteller dürfen innerhalb des laufenden Steuerjahres ( Kalenderjahr ) sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren "De-minimis"-Beihilfen mit einer Gesamtsumme von max. 200.00 € erhalten.
Bezuschusst werden 50 Prozent der notwendigen Ausgaben für bis zu 15 Beratungstage, maximal 500 Euro pro Beratungstag. Ein Beratungstag umfasst 8 Stunden.
Die Potenzialberatung kann - je nach Problemlage - innerhalb von maximal 12 Monaten in zwei Schritten in Anspruch genommen werden.
Ausgewiesene Beratungsstellen informieren zum Einstieg in die Potentialberatung: Informationen und Beratung erhalten Sie bei den landesweit rund 100 Beratungsstellen - Regionalagenturen, Kammern und Einrichtungen der Wirtschaftsförderung, beispielsweise dem STARTERCENTER NRW EMSCHER-LIPPE beim Kreis Recklinghausen ( externer Link ):
Angelika Aberle - Tel.: 02361/ 53 4029
Ingrid Tombrinck - Tel.: 02361 / 53 2806
Die Betriebe erhalten anschließend einen Beratungsscheck, der ihnen eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der Potentialberatung ermöglicht.
Für Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater oder Beraterin frei wählen.
Die Potenzialberatung muss innerhalb von 9 Monaten nach dem Ausstelldatum des Beratungsschecks beendet und beantragt sein.
Weitere Informationen zur Potenzialberatung und den Beratungsstellen.