Berlin, Hamburg, Köln - überall ist es das gleiche Bild: Zeigt sich am blauen Himmel die Sonne, startet die Grillsaison. Doch nicht jedem steht hierfür der eigene Garten oder eine Terrasse zur Verfügung. In Gladbeck gibt es daher auch die Möglichkeit, das Essen unter freiem Himmel auf öffentlichen Plätzen zu genießen. Insgesamt zwei feste Grillplätze mit sieben Grillflächen (Übersichtskarte) stellt die Stadt Gladbeck im Wittringer Wald zur Verfügung. Dorthin kann der eigene Grill mitgebracht oder es können die festinstallierten Feuerstellen genutzt werden. Die Stadt Gladbeck weist darauf hin, dass bei der Nutzung wichtige Spielregeln zu beachten sind.
Grillen nur mit "Grillschein"
Denn ab dem 16. April 2019 gilt eine Neuregelung für die Benutzung der Grillplätze in Wittringen: Ab diesem Tag darf an den insgesamt sieben Grillstellen nur noch mit einem "Grillschein“ gegrillt werden.
Dabei kann ein "Grillschein“ frühestens eine Woche vor dem angestrebten Termin im Museum der Stadt Gladbeck, Burgstraße 64, nur persönlich unter Vorlage eines geeigneten Identitätsnachweises (Personalausweis, o.ä.) beantragt werden.
Pro Person wird nur eine Erlaubnis erteilt. Diese ist nicht übertragbar und beschränkt sich auf eine Teilnehmerzahl von maximal 20 Personen. Das Mindestalter für eine Antragstellung ist 18 Jahre.
Der kostenlose "Grillschein“ kann während der Öffnungszeiten des Museums (von April bis Oktober: dienstags bis sonntags 11 bis 18 Uhr, montags geschlossen) beantragt werden. Die Genehmigung ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei Rückfragen oder Absagen können sich Grillplatznutzer an das Museum unter Tel. 992930 wenden.
Grillen mit klaren Regeln
Dabei ist die Nutzung der Grillplätze in Wittringen an klare Regeln gebunden, die die Benutzer mit Beantragung eines "Grillscheines“ anerkennen:
Die Nutzungszeit ist bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 22 Uhr, begrenzt.
Der Grillplatz ist in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Abfälle (Glas, Einweggeschirr, etc.) müssen entsorgt oder mitgenommen werden.
Asche und Glut sind in die dafür ausgewiesenen Edelstahlbehälter zu füllen.
Das Grillen ist nur mit Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Grillgeräten zugelassen. Verwendet werden dürfen nur Standgrills, die einen ausreichenden Abstand zum Boden haben. Einweggrills sind grundsätzlich nicht gestattet.
Die Erlaubnis beschränkt sich auf ein Grillgerät pro ausgewiesenem Grillplatz.
Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen zum Entzünden der Grillkohle ist verboten.
Bodenfeuer (Lagerfeuer) in jeder Form (auch mit Holzkohle) sind nicht zugelassen.
Das Befahren der für den Pkw-Verkehr gesperrten Wege ist untersagt. Auf dem Gelände der Grillplätze dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Die Stadt weist auf das ausreichende Parkangebot rund um den Wittringer Wald hin: 350 gebührenfreie Parkplätze an der Bohmertstraße (Tennishalle) und weitere an der Bohmert-/Ellinghorster Straße in der Nähe des Hotels Van der Valk stehen zur Verfügung. Von hieraus ist die Grillstation fußläufig schnell und problemlos zu erreichen.
Es dürfen keine Ruhestörungen verursacht werden. Die Verwendung von elektrisch betriebenen Musikanlagen ist verboten.
Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Ein bereits bestehendes Feuer ist unverzüglich zu löschen.
Offenes Feuer oder Glut müssen stets überwacht werden.
Grillen auf öffentlichen Grünflächen verboten
Nach der städtischen Grünflächensatzung ausdrücklich verboten ist das Aufstellen von Grills auf den öffentlichen Grünflächen, auch auf den Wiesen um die Grillstationen in Wittringen herum. Hier kann das Grillvergnügen sonst zur teuren Angelegenheit werden. 35 Euro werden für eine Verwarnung fällig. Das Verbot gilt für sämtliche Grünflächen in Gladbeck, auch im Nordpark, Südpark und auf dem Jovyplatz.