Darin wird u.a. für den Bau von neuen Windkraftanlagen ein Abstand von 1500 Metern zur nächsten Wohnbebauung vorgesehen.
Das vom Kreis Recklinghausen in der letzten Woche genehmigte Windrad auf der Mottbruch-Halde wird allerdings nur etwa 600 Meter von der angrenzenden Wohnbebauung in Brauck entfernt sein. Vor diesem Hintergrund prüft die Stadt nun, ob der neue Landesentwicklungsplan Auswirkungen auf die Genehmigung des Windrades und das von der Stadt beabsichtigte Klageverfahren gegen den Kreis hat.