Keine Einstellung weiterer Beamter (Rückstellungspflicht für Pensionen, etc).
Sehr geehrter Herr Esslinger,
rund ein Drittel der Beschäftigten bei der Stadt Gladbeck sind Beamtinnen und Beamte. Rund ein Drittel davon sind wiederum bei der Feuerwehr tätig. Dies soll verdeutlichen, dass grundsätzlich weniger Beamtinnen und Beamte in der Verwaltung eingestellt werden als Beschäftigte (ehemals Angestellte und Arbeiter). Ein vollständiger Verzicht auf Beamte in einer Stadtverwaltung ist nicht möglich.
Aus Gründen der Sicherung des öffentlichen Lebens nehmen Beamtinnen und Beamte hoheitsrechtliche Aufgaben wahr. Sie haben eine besondere dienstrechtliche Stellung. Dazu gehört auch, dass sie kein Streikrecht haben.
Durch das Neue Kommunale Finanzmanagement ist die Stadt Gladbeck gesetzlich verpflichtet, Rückstellungen für Pensionen der Beamtinnen und Beamten zu bilden. Diese binden das Eigenkapital des städtischen Haushaltes. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die laufenden Ausgaben für Tarifbeschäftigte durch die Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge deutlich höher sind, als für vergleichbare Beamtinnen und Beamte.