Bürgerhaushalt Gladbeck

Eintragungs Datum
07.03.2011
Kategorie
Politik und Verwaltung
Überschrift Ihres Vorschlags
Keine Neubesetzung freier Planstellen
Name
Böker
Beschreibung Ihres Vorschlags

Alle Planstellen, die durch Fluktuation oder Pensionierung frei werden, sollten nicht mehr neu besetzt werden (Besonders bei den kostenintensiven, leitenden Positionen).

Insbesondere bei den leitenden Stellen können durch Zusammenlegungen von Ämtern so auf Dauer größere Personalkosten eingespart werden.

Darüber hinaus sollte man, wie in anderen Großbetrieben schon üblich, Sonderzahlungen, wie Urlaub- und Weihnachtsgeld, kürzen oder streichen, bis die Finanzen der Stadt wieder ausgeglichen sind.

Stellungnahme der Verwaltung vom
17.03.2011
Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Böker,

in den vergangenen Jahren wurden in der Gladbecker Stadtverwaltung bereits verschiedene Fachämter zusammengelegt. Aus ursprünglich noch 25 Fachbereichen wurden nur noch 16. Damit verbunden war natürlich auch der Abbau der entsprechenden Leitungsstellen.

Darüber hinaus wurden in den letzten 20 Jahren rund 300 Planstellen in der Verwaltung abgebaut. Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gladbeck bleiben aber weiterhin eine Daueraufgabe.

Ein Verzicht auf die Wiederbesetzung aller frei werdenden Planstellen bei der Gladbecker Stadtverwaltung würde allerdings dazu führen, dass einerseits die gesetzlich übertragenen Aufgaben und andererseits die weiterhin notwendigen Angelegenheiten nicht oder nicht hinreichend wahrgenommen werden könnten.

Die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gladbeck erfolgt auf Grundlage gesetzlicher, bzw. tariflicher Regelungen. Dies betrifft nicht nur das eigentliche Gehalt der städtischen Beschäftigten, sondern auch Sonderzahlungen, die unter anderem auch das von Ihnen angesprochene Weihnachtsgeld beinhalten.

Bei den Sonderzahlungen ist wichtig zu erwähnen, dass diese für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vergangenheit bereits erheblich gekürzt wurden. Einen Anspruch auf ein Urlaubsgeld gibt es gar nicht mehr. Das Weihnachtsgeld wurde ebenfalls gekürzt und orientiert sich dabei stark an der Höhe des Gehalts des Mitarbeiters. Hier gilt: je höher das Einkommen, so geringer das Weihnachtsgeld.



Veranstaltungstipp
 
 Logo des Aktionsbündnisses Für die Würde unserer Städte
Das Bild zeigt den Werbebanner der ELE
WEB 2.0
Logo von Facebook Logo von Twitter Logo von Youtube Logo von Instagram
Zurück | Seitenanfang | Druckansicht