Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
um die Anzahl der Spielautomaten und -Hallen zu reduzieren sollte die Steuer sehr erhöht werden (1000% oder mehr).
D.h. die Stadt nimmt mehr Steuern ein, und mögliche bzw. potentielle Spielsüchtige werden abgehalten zu spielen.
Das Stadtbild würde nebenbei durch die Reduzierung der Spielhallen verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Klekar
Sehr geehrter Herr Klekar,
bei der Vergnügungssteuer spricht man auch von einer sogenannten Lenkungssteuer. Durch diese Art der Steuer wird versucht, auf das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger Einfluss zu nehmen. So soll durch die Vergnügungssteuer der Spielsucht vorgebeugt werden.
Gladbeck erhebt im Vergleich zu den anderen Städten des Kreises mit 14 Prozent bereits den höchsten Steuersatz auf diesem Gebiet. Eine Erhöhung der Vergnügungssteuer ist trotzdem überlegenswert, doch dabei muss beachtet werden, dass eine Steuer keine „erdrosselnde“ Wirkung haben darf.
Eine Erhöhung der Steuer darf also nicht dazu führen, dass ein durchschnittlicher Automatenbetreiber nicht mehr für die wirtschaftliche Grundlage seiner Lebensführung sorgen kann. Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Erhöhung der Steuer von 1000 Prozent ist mit Sicherheit von einer „erdrosselnden“ Wirkung auszugehen Sie ist daher nicht umsetzbar.
Die Höchstgrenze für einen Steuersatz wurde von den Gerichten noch nicht abschließend festgelegt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied 2010 jedoch in seinem Urteil, dass ein Steuersatz von 15 Prozent an der Obergrenze des rechtlich Zulässigen liegt.