Die Stadt sollte ihre Beschaffungen besser koordinieren und mehr an lokale Dienstleister herantreten bzw. denen die Chance geben, bei den Auschreibungen den Zuschlag zu bekommen. So bleibt wiederum das Geld in der Stadt und beide Partner profitieren.
Sehr geehrter Herr Kurowski,
bei Beschaffungen jeglicher Art hat die Stadt Gladbeck die Vorgaben des Vergaberechts zu beachten. Ziel des Vergaberechts ist es, unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot für die Stadt herauszufinden.
Die Stadt muss ihre Aufträge dabei sowohl freihändig vergeben, als auch öffentlich ausschreiben. Dies hängt ganz vom Wert des zu vergebenen Auftrages ab. Grundsätzlich besteht dabei für lokale Dienstleister die Möglichkeit, sich an diesem Verfahren zu beteiligen. Eine Bevorzugung oder Beschränkung auf lokale Anbieter ist allerdings rechtswidrig.
Zudem ist anzumerken, dass auch Gladbecker Dienstleister von diesem Vergabeverfahren profitieren und Aufträge aus den Nachbarstädten erhalten.