Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ulrich Roland,
sehr geehrter Herr Stadtkämmerer Jürgen Holzmann,
wie wir alle wissen, hat unser Bürgermeister gesamt drei Stellvertreter.
Ich meine , dass wir die Dauerkosten der drei Stellvertreter dem Haushalt der Stadt und damit dem Bürger, zum großen Teil, er/sparen könnten.
Meine nachfolgende Spar-Rechnung :
Aktuell lfd. Kosten,
Fr.Puschadel/ SPD 12 x ca. 1.026 € = 12.312,00 €
Hr. Kalb / CDU 12 x ca. 513 € = 6.156,00 €
Fr. Steffen / Grüne/Bünd. 12 x ca. 513 € = 6.156,00 €
Gesamtkosten: = 24.624,00 €
Ohne. d.h. evtl.+die Zusatzkosten, wenn Stellvertreter/In Selbstständig ist und noch Stundenlöhne, in unsäglicher Höhe, abrechnet !
Siehe die Erfahrungswerte/Kosten der noch nicht lang vergangerer Zeit! Die Ehre, ja Würde dieses Ehren-Amtes allein, sollte, gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung, Amtsinhaber/In stolz machen sie ausüben zu dürfen, da es ja lediglich ein paar mal im Jahr anfällt !
Das erfordert kein monatliches Salär, eine volle Ersparnis ist möglich :
2 x ohne Zweiten + Dritten stellv. BM = 12.312,00 €/anno
1 x Kosten halbiert auf 513 €
für 1. / nur einenStellvertreter/In = 6.156.00 €/anno
GesamtErsparnis = 18.468,00 € /pro Jahr
Zuzügl. noch nicht berechenbarer Ersparnis, Ausfall bzw. zumindest Einschränkung der Kosten für Selbstständige Stundenlohn-Sätze.
Ich hoffe nicht, dass damit eine Satzung, per Ratsbeschluß, geändert werden muss; dann wird das, selbstverständlich, wohl abgelehnt!?
(Was man für diese ca. 18.500,00 € pro Jahr, anderes, für alle Bürger, leisten kann ?)
Sehr geehrte Frau Potratz,
durch die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, mindestens zwei „Stellvertreter“ für den hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. In der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck wurde durch den Rat festgelegt, dass der Bürgermeister in Gladbeck drei „Stellvertreter“ hat, die durch den Rat gewählt werden.
Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass der Bürgermeister bei seinen zahlreichen Repräsentationsaufgaben und zu jeder Zeit bei der Leitung der Ratssitzung vertreten werden kann. Die Regelung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.
Die Stadt Gladbeck kann nicht selbständig entscheiden, ob stellvertretende Bürgermeister gewählt werden. Sie ist an die zwingenden Vorschriften der Gemeindeordnung gebunden.