Anbei eine Auflistung verschiendender Vorschläge
- Einführung einer Buchführung nach HGB / ohne Wenn und Aber
- Einführung eines modernen Controllings - nicht wirtschaftliche Bereiche schließen oder Auslagern
- Controlling über einzelne Kostenstellen, Abteilungen, ggf verlagern
siehe auch Artikel der Welt vom 15.02.2011 " fehlender Wettbewerb"
- Sparen heisst nicht Einnahmen erhöhen.
Nur wer sich bewegt und wirklich was neues wagt kann bestehen. Den Stand lediglich Halten heisst Stillstand und Stillstand ist gleich Rückschritt
Sehr geehrter Herr Esslinger,
die Grundsätze der Verwaltungsführung sind in der Gemeindeordnung vorgeschrieben. Seit 2008 richtet sich die Stadt Gladbeck nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Diese Regelungen gleichen im Wesentlichen den kaufmännischen Standards des HGB. Die Einführung einer Buchhaltung nach dem Handelsgesetzbuch ist aber nicht zulässig.
Das Neue Kommunale Finanzmanagement verfügt mit der Kosten- und Leistungsrechnung bereits über ein umfangreiches Controlling. Dies dient der ziel- und entscheidungsorientierten Informationsversorgung innerhalb der Verwaltung und fördert somit die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung der Gemeinde. Ein solches Controlling kann bei Unternehmen in der freien Wirtschaft zum Beispiel dazu führen, dass unrentable Produkte aus dem Sortiment genommen werden.
Dies ist bei einer Stadtverwaltung allerdings nicht möglich. Eine Kommune hat gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben zu leisten und dabei eben keine unternehmerische Entscheidungsfreiheit.