Bürgerhaushalt Gladbeck

Eintragungs Datum
18.02.2011
Kategorie
Politik und Verwaltung
Überschrift Ihres Vorschlags
Reduzierung der Öffnungszeiten
Name
Fuhge
Beschreibung Ihres Vorschlags

Vielleicht wäre es möglich in einzelnen Bereichen der Verwaltung die Öffnungzeiten zu reduzieren. Gerade die Öffnung über Mittag oder Spätsprechstunden sind in vielen Bereichen sicherlich nicht unbedingt notwendig, weil sie gar nicht so stark nachgefragt werden.

Bei Bedarf ist es sowieso schon möglich, auch außerhalb der Kernöffnungzeiten Termine zu vereinbaren. Mein Sparvorschlag bezieht sich auch auf die Schließung zwischen Weihnachten und Neujahr. Selbstverständlich nur in den Bereichen, wo kein Notdienst eingerichtet werden muss.

Stellungnahme der Verwaltung vom
01.03.2011
Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrte Frau Fuhge,

die Öffnungszeiten der Stadt Gladbeck orientieren sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Um auch Berufstätigen die Möglichkeiten zu geben, Behördengänge zu erledigen, gibt es in einigen Bereichen Abweichungen von den eigentlichen „starren“ Öffnungszeiten (wie z.B. Bürgeramt und Standesamt).

Im Sinne einer modernen, an den Kundenbedürfnissen orientierten Verwaltung werden diese abweichenden Öffnungszeiten gemeinsam mit den Dienststellen individuell festgelegt, auf die tatsächliche Nachfrage ausgerichtet und gegebenenfalls bei verändertem Nachfrageverhalten auch erneut angepasst.

Eine komplette Schließung der Gladbecker Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr wird derzeit geprüft. Vielen Verwaltungen haben sich bereits zu dieser Maßnahme entschlossen, um Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und Überstunden abzubauen oder zu verhindern.

Bereits zum Jahreswechsel konnte sich ein Großteil der Gladbecker Belegschaft der Stadtverwaltung - auch ohne offizielle Schließung – unter Berücksichtigung der dienstlichen und betrieblichen Belange frei nehmen.

Der starke Wintereinbruch zeigte allerdings, dass es sinnvoll und notwendig war, von einer kompletten Schließung der Verwaltung abzusehen. Der Aufwand der Räumdienste, die Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Gebäuden und Wegen war enorm und erforderte umfangreiche Personaleinsätze.



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