Auch im Schulbereich könnte es Kürzungen geben. Klassenfahrten belasten den Bürger und den öffentlichen Haushalt, kaum einer möchte sie. Bei sozialschwachen Familien übernimmt das Sozialamt diese Fahrt. Hier denke ich, dass man diese einstellen sollte, auch wenn sie zum sozialpädagogischen Unterricht gehöhren.
Sehr geehrter Herr Bolus,
wenn die Eltern einer Schülerin oder eines Schülers die Kosten für eine Klassenfahrt nicht tragen können, übernimmt nach dem Sozialgesetzbuch die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. Das Sozialgesetzbuch ist ein Bundesgesetz. Die Stadt Gladbeck ist verpflichtet, nach diesen Richtlinien zu handeln und hat darauf keinen Einfluss.
Klassenfahrten dürfen von der Stadt Gladbeck nicht untersagt werden. Die Schulen selbst entscheiden, ob sie im Rahmen des Unterrichts eine Klassenfahrt durchführen oder nicht.