Sehr geehrte Damen und Herren,
in der letzten Zeit sind so viele Menschen an mich herangetreten, die vor Ort im Festsaal ihre Trauung durchführen möchten und die auch dafür zahlen würden. Daher mein Vorschlag: Eheschließungen vor Ort. Wir wären die Ersten, dies wird in der Türkei so praktiziert.
Sehr geehrter Herr Metin,
Trauungen außerhalb des Standesamtes sind grundsätzlich nur in Räumlichkeiten möglich, die von der Stadt für diesen Zweck gewidmet wurden. In Gladbeck ist dies das Trauzimmer im Wasserschloss Wittringen.
Bei einer möglichen Widmung anderer Räumlichkeiten sind mehrere Aspekte zu beachten: Die Eheschließung und die Hochzeitsfeier müssen deutlich unterscheidbar bleiben. In diesen Räumen muss jedem Paar die Eheschließung ermöglicht werden.
Die Nutzung des Raumes muss durch die Gemeinde rechtlich gesichert sein. Zudem dürfen Gladbecker Standesbeamten nur in Gladbeck tätig werden. Die Räumlichkeiten müssen sich daher in Gladbeck befinden.
Die Entscheidung über die Widmung eines Raumes darf nur mit der Beteiligung der unteren Standesamtaufsicht getroffen werden. Die Stadt Gladbeck darf hier nicht allein entscheiden.
Trauungen, wie von Ihnen angeregt, dürfen daher nicht im Rahmen einer Hochzeitsfeier in einem Festsaal stattfinden.