Vermieten von städtischen Straßenrändern als Parkflächen für Familien mit mehreren Autos oder für Hauseigentümer, die den Bereich mieten Möchten.
Sehr geehrter Herr Metin,
bei Straßenrändern handelt es sich um öffentliche Verkehrsflächen, die für die Allgemeinheit zugänglich sein sollen. Eine Vermietung von Teilflächen zu Gunsten eines Einzelnen widerspricht der öffentlichen Nutzung. Ihr Vorschlag kann daher nicht umgesetzt werden.