Man sollte man die Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld den Städtischen Mitarbeiter kürzen oder auf Eis legen. Nachteil: natürlich ist es verständlich, dass hier Verdi nicht damit einverstanden wäre. Doch sicherlich gibt es hier Lösungen.
Sehr geehrter Herr Bolus,
die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gladbeck erfolgt auf Grundlage gesetzlicher, bzw. tariflicher Regelungen. Dies betrifft nicht nur das eigentliche Gehalt der städtischen Beschäftigten, sondern auch Sonderzahlungen, die unter anderem auch das von Ihnen angesprochene Weihnachtsgeld beinhalten.
Bei den Sonderzahlungen ist wichtig zu erwähnen, dass diese für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vergangenheit bereits erheblich gekürzt wurden. Einen Anspruch auf ein Urlaubsgeld gibt es gar nicht mehr. Das Weihnachtsgeld wurde ebenfalls gekürzt und orientiert sich dabei stark an der Höhe des Gehalts des Mitarbeiters. Hier gilt: je höher das Einkommen, so geringer das Weihnachtsgeld.