45.000 € für ein Gutachten???? Was wäre, wenn die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Mitbürgern eine Umsetzungsrichtlinie erstellt.
1. Die Verwaltung bekommt Ihren Handlungsbedarf frei Haus geliefert.
2. Die behinderten Menschen fühlen sich in einen sie betreffenden Prozess eingebunden.
3. Die Stadt spart 45.000 €
Sehr geehrter Herr Niederhausen,
wie Sie richtig anmerkten, sind für das Haushaltsjahr 2011 45.000 Euro für die Erstellung eines Gutachtens zur Lebenslage der Menschen mit Behinderungen in Gladbeck vorgesehen. Dieser Bericht beinhaltet auf der einen Seite einen umfassenden statistischen Teil. Auf der anderen dient er mit seinen Themen- und Handlungsfeldern als Grundlage für zahlreiche Maßnahmen, die in Gladbeck in der Zukunft umgesetzt werden sollen.
Auf der Grundlage der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen entwickelt das Land Nordrhein-Westfalen derzeit einen Aktionsplan. Die Zielsetzung dieses Vorhabens ist es, Menschen mit Behinderung einzubeziehen, um Veränderungen sinnvoll und konstruktiv planen zu können. Dieser Aktionsplan wird auch bei der Erstellung des Gutachtens der Stadt Gladbeck zu berücksichtigen sein.
Auch für die Stadt Gladbeck ist es das erklärte Ziel, alle Betroffenen an der Erstellung des Berichtes zu beteiligen. Ein Gutachten mit einer derart enormen Bedeutung für Bund, Land und Gemeinden erstellen zu lassen, funktioniert aber nur mit einer wissenschaftlichen Begleitung. Ohne externe Hilfe wäre eine Erstellung des Gutachtens durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gladbeck nicht zu bewältigen.