Bürgerhaushalt Gladbeck

Eintragungs Datum
19.03.2011
Kategorie
öffentliche Sicherheit und Ordnung
Überschrift Ihres Vorschlags
Sonderzahlungen für privatgenutzte Firmenwagen
Name
Nehlsen
Beschreibung Ihres Vorschlags

Privatgenutzte Firmenwagen (Transporter, LKW´s) nehmen nach "Feierabend" viele freie Parkmöglichkeiten ein.

Gebühr für das Abstellen privat genutzter Firmenwagen nach Arbeitsende.  Wer ein Auto haben will, soll dann auch Anschaffung, Steuern und Unterhalt dafür bezahlen...so wie die "richtigen Autobesitzer"

Stellungnahme der Verwaltung vom
23.03.2011
Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Nehlsen,

Parkplätze, sofern sie nicht besonders eingeschränkt sind, stehen allen Fahrzeugen offen. Die Stadt hat keine rechtlichen Möglichkeiten, das Parken privat genutzter Firmenwagen zu beschränken. Einzige Ausnahme bildet hier das regelmäßige Parken von Lastkraftwagen in Wohngebieten. Dies kann verboten werden.



Veranstaltungstipp
 
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