Auch sollte verstärkt die Fußgängerzone im Bereich Rathaus überwacht werden, da es hier permanent zu Verstößen gegen das Durchfahrverbot und die Geschwindigkeitsbegrenzung durch PKW-Fahrer, Radfahrer und im Bereich der Geschwindigkeit auch Busfahrern, kommt.
Sehr geehrter Herr Juffernholz,
für die Überwachung und Kontrolle des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig. Die Stadt Gladbeck darf lediglich Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Dies unter anderem auch in dem von Ihnen angesprochenen verkehrsberuhigten Bereich vor dem Rathaus.
In erster Linie dienen diese Kontrollen jedoch nicht als Einnahmequelle, sondern zur Vorbeugung von Unfällen im Straßenverkehr. Eine verstärkte Kontrolle an besagter Stelle ist nicht möglich, da das Mess-Gerät an sensibleren Gefahrenstellen wie Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen eingesetzt wird.