Grundsätzlich dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger am 26. September 2021 an der Bundestagswahl teilnehmen, die
Die Wahlberechtigten werden in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 15.08.2021 mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Deutsche, die im Ausland leben, werden nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen. Die Antragsfrist endet am 05.09.2021. Weitere Informationen zum Wahlrecht von Deutschen, die im Ausland leben, sowie das Antragsformular können unter www.bundeswahlleiter.de abgerufen werden.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gerne zur Verfügung.