Die Abteilung Migration der Stadt Gladbeck ist zuständig für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der ausländischen Mitbürger/-innen, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Gladbeck haben.
Zur Abteilung Migration gehört die Ausländerbehörde, das Rückkehrmanagement, die Einbürgerungsbehörde und die Geschäftsführung des Integrationsrates.
Aktuelle Informationen zur Visumerteilung für Erdbebenopfer:
Informationen zu den häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und in Syrien finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294 .
Da für die Visumerteilung eine Verpflichtungserklärung benötigt wird, ist es erforderlich, dass sich Gladbecker:innen an die Ausländerbehörde wenden. Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:
Von der/den eingeladenen Personen benötigen wir folgende Angaben
Die Abgabe der Verpflichtungserklärung kostet 29,-- Euro Gebühren pro auszustellender Verpflichtungserklärung.
Bitte beachten Sie:
Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:
Informationen zum Umfang der eingegangenen Verpflichtung erhalten Sie unter: https://eservice2.gkd-re.de/bsopre140/index.html?seite=angebot&id=19650
Einen Termin zur Abgabe der Verpflichtungserklärung muss zwingend vereinbart werden. Bitte fragen Sie unter den Rufnummern 99 - 2422 (Frau Schlusemann) oder 99 - 2496 (Frau Foerster) nach einem Termin.
ausschließlich nach Terminvereinbarung