Migration in Bürger-Service | Stadt Gladbeck

Fachbereiche Migration

Die Abteilung Migration der Stadt Gladbeck ist zuständig für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der ausländischen Mitbürger/-innen, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Gladbeck haben.

Zur Abteilung Migration gehört die Ausländerbehörde, das Rückkehrmanagement, die Einbürgerungsbehörde und die Geschäftsführung des Integrationsrates.

Aktuelle Informationen zur Visumerteilung für Erdbebenopfer:

Informationen zu den häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und in Syrien finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294 .

Da für die Visumerteilung eine Verpflichtungserklärung benötigt wird, ist es erforderlich, dass sich Gladbecker:innen an die Ausländerbehörde wenden. Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Reisepass / Personalausweis
  • drei Einkommensnachweise / Kontoauszüge (der letzten drei Monate)
  • Mietvertrag / Kaufvertrag.

Von der/den eingeladenen Personen benötigen wir folgende Angaben

  • Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Heimatadresse, Verwandtschaftsbeziehung zum Gastgeber
  • Identische Angaben zu den Personen, die mit dem Eingeladenen ins Bundesgebiet einreisen wollen (Ehegatten und Kinder).

Die Abgabe der Verpflichtungserklärung kostet 29,-- Euro Gebühren pro auszustellender Verpflichtungserklärung.

Bitte beachten Sie:

Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:

  • Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
  • Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.
  • Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. (Details zur Verpflichtungserklärung finden Sie ebenfalls unter der o. g. Website)
  • Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen

Informationen zum Umfang der eingegangenen Verpflichtung erhalten Sie unter: https://eservice2.gkd-re.de/bsopre140/index.html?seite=angebot&id=19650

Einen Termin zur Abgabe der Verpflichtungserklärung muss zwingend vereinbart werden. Bitte fragen Sie unter den Rufnummern 99 - 2422 (Frau Schlusemann) oder 99 - 2496 (Frau Foerster) nach einem Termin.

 

 

 

 

Öffnungszeiten

ausschließlich nach Terminvereinbarung

Adresse
Neues RathausNeues Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Kartenansicht
Raum
035
Telefon
0 20 43 / 99 - 2421
Veranstaltungstipp

Logo des Aktionsbündnisses Für die Würde unserer Städte
Das Bild zeigt den Werbebanner der ELE
WEB 2.0
Logo von Facebook Logo von Twitter Logo von Youtube Logo von Instagram
Zurück | Seitenanfang | Druckansicht