Das Rechnungsprüfungsamt hat die im § 103 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW verankerten Pflichtaufgaben durchzuführen. Darunter fallen insbesondere:
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen. Hierzu zählen vor allem:
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung