Die dem Standesamt obliegenden Aufgaben sind Angelegenheiten des Staates, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden sind. Das Standesamt Gladbeck bildet einen eigenen Standesamtsbezirk, der sich ausschließlich auf das Stadtgebiet erstreckt.
Das Standesamt ist für die Beurkundung eines Personenstandes zuständig. Zum Personenstand gehört alles, was nach dem Gesetz in die Personenstandsbücher aufgenommen werden muss, die Auskunft über den Stand einer Person geben.
Dies sind Geburt, Heirat und Tod eines Menschen einschließlich aller darüber gemachten näheren Angaben, also auch alle Tatsachen, die diese Ereignisse berühren (z.B. Anerkennung der Vaterschaft, Annahme als Kind, Auflösung der Ehe, Änderung des Namens, etc.).
Das Standesamt Gladbeck kann daher nur für solche Personenstandsfälle Urkunden ausstellen, die innerhalb des Stadtgebietes eingetreten und beurkundet worden sind.
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | Anmeldungen zu Eheschließungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | Anmeldungen zu Eheschließungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | Anmeldungen zu Eheschließungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-17:30 Uhr | Anmeldungen zu Eheschließungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr | Keine Anmeldungen zu Eheschließungen |
Eheschließungen von montags bis freitags sowie am 1. Samstag eines Monats jeweils vormittags im Rathaus. Darüberhinaus jeden 3. Freitag (nachmittags) und anschließenden Samstag (vormittags) eines Monats im Wasserschloss Wittringen. Bei komplexen und schwierigen Sachverhalten, insbesondere bei Beachtung ausländischen Rechts, ist eine telefonische Terminabsprache zu empfehlen.