Für deutsche Staatsangehörige aus dem In- und Ausland besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Behörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Antragsentgegennahme die deutsche Auslandsvertretung zuständig.
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25,- Euro.